| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzender (geschäftsführender Vorstand), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vorstand für Organisation und Technik), dem Schatzmeister, dem Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit und Künstlerischer Leiter und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |