| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegenüber Dritten in der Weise eingeschränkt, dass zu Anmietung von Gewerberäumen, Ausgaben über 500,00 EUR und Vertragsabschlüssen mit Lehrern, Trainern und Dozenten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |