Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sieben Personen, darunter der Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende, ein Beisitzer und ggf. der Kassenwart, sofern einer gewählt wurde.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.