Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden einzeln, im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.