| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein, der zweite Vorsitzende vertritt mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Insichgeschäfte bedürfen eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses. |