Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem zweiten/der Vorsitzenden, dem/der Jugendleiter/in, dem/der Hauptkassierer/in und dem/der Geschäftsführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.