| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer* Vorsitzenden, einem* Vorsitzenden und dem*r Finanzwart*in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von weniger als 500 Euro sind die Mitglieder des Vorstand einzelvertretungsberechtigt. |