Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 7 Mitgliedern, dem Vorstandsvorsitz, dem Vorstandsstellvertreter, dem Schatzmeister und weiteren Vorstandsmitgliedern(Beisitzern).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.