Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchtens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis.