| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, darunter der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |