Für Verträge mit einem Wert von über 500,00 Euro, für Dienstleistungsverträge mit einem jährlichen Aufwand von über 500,00 Euro und für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Liquidatorin allein.