Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein; im übrigen sind der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam vertretungsberechtigt.