| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden zugleich Schatzmeister und Schriftführer sowie ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende/Schatzmeister/Schriftführer vertreten jeweils allein. |