Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vizepräsidenten, mindestens einem Kassenwart und mindestens einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Vizepräsidenten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.