Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.