Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden als Schatzmeister und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden als Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 600,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes mit Mehrheitsbeschluss notwendig ist.