Amtsgericht Charlottenburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 18.12.2024
VR 37354 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
1
a)
Kulturschafft e.V.
b)
Berlin
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vor-
sitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes
Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmit-
glied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 50.000,00
EURO sind durch ein weiteres Vorstandsmitglied zu be-
stätigen. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert über
50.000,00 EURO sind für den Verein nur verbindlich,
wenn sie mit der Zustimmung beider Vorstandsmitglieder
abgeschlossen wurden.
b)
stellvertretende Vorsitzende:
1.
Goloborodko, Alexandra, *XX.XX.1984, Berlin
Vorsitzende:
2.
Koren, Marina, *XX.XX.1980, Berlin
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom: 31.03.2019
a)
10.04.2019
Montebaur
b)
Satzung Bl. 7 -
11
Protokoll Bl. 5
2
a)
a)
a)
18.12.2024
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Amtsgericht Charlottenburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 18.12.2024
VR 37354 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) be-
schlossen.
05.07.2019
Pietsch
b)
Beschluss Bl. 15
(18-22) Sb
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Ge-
schäftsjahr); § 2 (Gemeinnützigkeit) und § 6 (For-
men der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
10.08.2020
Pietsch
b)
Beschluss Bl.
27-28 (30-34)
SB
4
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Ver-
eins), § 10 (Der Vorstand) und § 12 (Die Mitglie-
derversammlung) beschlossen.
a)
25.11.2024
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
39-41 (44-48) SB
18.12.2024
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