| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern.
Vorsitzender des Vorstandes ist der Geschäftsführer, dessen Unterschrift zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 II BGB genügt. |