| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis drei Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |