Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Neupräsidenten, dem Sekretär, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter der Präsident oder der Vizepräsident. Für Anmeldungen zum Vereinsregister ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt.