Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekrtär und bis zu sechzehn weiteren Vorstandsmitgliedern..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeister und der Generalsekretär sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.