Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer), dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Kassenwart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorstandsvorsitzende und der zweite stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt.