Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidentenen, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.