| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Verträge ab einem Wert von 300 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, außer für arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Entscheidungen. |