Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.