Der Vorstand gemäß § 26 besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 500,- Euro erfolgt die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,- Euro wird der Verein durch vier Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.