Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis 1000 EURO vertritt jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz.