Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden, der zweiten Vorsitzenden, der ersten Schriftführerin, der ersten Kassenwartin und der ersten Ruderwartin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch eine Vorsitzende jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.