Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, darunter ggf. der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.