| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Pressereferenten, dem Informatikreferenten und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende. |