Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte über 250.000,00 Euro ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.