Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Jugendwart, dem Kulturwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.