Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Vorsitzenden allein oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit dem Schriftführer.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An-und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken.