Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Vertreter des Milchgroßhandels, dem Schriftführer und dem Kassierer sowie einem Stellvertreter für die beiden letzteren.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter oder, im Verhinderungsfalle durch einen von ihnen in Verbindung mit einem der übrigen Mitglieder des Vorstandes.