Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:
einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schriftführer und mindestens einem Beirat.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.