Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Finanzminister/Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter allein. Der Finanzminister/Kassenwart vertritt gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder Stellvertreter.