Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000 € sind die Unterschriften von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.