Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu elf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.