Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem esten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlungkann den Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.