Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Einzelvertretungsbefugnis jedes Vorstandsmitgliedes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 Euro die schriftliche Zustimmmung von zwei Dritteln des Vorstands einzuholen ist.