Der Vorstand gemäß § 26 BGB beteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.