Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Transaktionswert über 50.000 Euro erfordern die Zustimmung des gesamten Vorstandes.