Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf von Vereinsvermögen, die Belastung von Vereinsvermögen und Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 10.000,00 Euro.