Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit bei Abschluss, Änderung oder Kündigung eines Dienstvertrages .