Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.