| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden/Bundessprecher, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden/stellvertretender Bundessprecher, dem/der Schatzmeister/in und dem/der stellvertretenden Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |