Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Kassierer, dem Schriftführer, dem Beisitzer und dem Wegeobmann.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste und zweite Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und einem weiteren Vorstandsmitglied.