Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.