Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie gegebenenfalls aus bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.