Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweitenn Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden.